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Auszahlung der Nothilfegelder auch an privat untergebrachte abgewiesene Geflüchtete

-Medienmitteilung der Sicherheitsdirektion vom 25.08. 2022

-Informationsschreiben des kantonalen Migrationsdienstes Bern 10. 10. 2022


In diesen Tagen erhalten privat untergebrachte abgewiesene Asylsuchende ein Schreiben des kantonalen Migrationsdienstes Bern, sie werden darin aufgefordert, das vom Grossen Rat bewilligte Nothilfegeld von Fr. 10.-/Person und Tag monatlich am Schalter des Migrationsdienstes abzuholen.

Ab 1. November 2022 stehen diese Gelder, gesetzlich geregelt, auch privat Untergebrachten zur Verfügung. Grossräte und Grossrätinnen verschiedenster Parteien haben sich in langen Debatten während den letzten zwei Jahren dafür eingesetzt.

Explizit wird im Schreiben auch auf die Pflichten der privat Untergebrachten und ihrer GastgeberInnen hingewiesen. Wer nicht 21 Tagen vor Ablauf des auf sechs Monate ausgestellten Vertrages um Verlängerung ersucht, riskiert eine Auflösung der Privatunterbringung.


Optimierte Nothilfe im Asylbereich
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Zum Bild: Politische Mühlen mahlen langsam


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