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Lichtblick: Mitteilung aus dem Staatssekretariat für Migration

17.01.2022

Afghanische Flüchtlinge, die im Nothilferegime festsitzen erhalten Aussicht auf eine vorläufige Ausnahme.

Seit dem 13.1.2022 gelten in der Schweiz neue Regeln für Asylsuchende aus Afghanistan.

Wer neu ankommt erhält eine vorläufige Aufnahme (F-Ausweis). Afghanische Menschen in Nothilfe müssen ein Folgeasylgesuch einreichen, um ebenfalls einen solchen Ausweis zu erhalten.


Die Regelung müsste beispielhaft eingesetzt werden für Menschen anderer Herkunft (Äthiopien, Eritrea, Tibet ed al.),deren Aussicht auf Rückreise genauso unmöglich ist.

Info_an_Kantone_bzgl._rechtskräftig_weggewiesene_Personen_aus_AFG
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