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Rahel Weiss

Neustrukturierung des Asyl- und Flüchtlingsbereichs

Link zur Mitteilung über die definitive Verabschiedung der rechtlichen Grundlagen zur Neustrukturierung des Asyl- und Flüchtlingsbereichs im Kanton Bern am 1. Juli diesen Jahres: www.be.ch/portal/de/index/mediencenter/medienmitteilungen.meldungNeu.html/portal/de/meldungen/mm/2020/05/20200520_1111_rechtliche_grundlagenzurumsetzungverabschiedet


Hervorgehoben werden soll ein Satz aus dem Vortrag vom 20. Mai 2020 zum "Gesetz über die Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich" (SAFG). Neben dem Geldsparen durch Verlängerung des Aufenthaltes von Aufgenommenen in Kollektivunterkünften, mittels der nun höheren Anforderungen an den Integrationsstand für eine individuelle Unterkunft, schreibt der Regierungsrat auf Seite 27:


"Die im Detailkonzept ausgewiesenen Kostenminderungen in Nothilfe und Wegweisungsvollzug sollen durch eine Senkung des Nothilfebezugs hinsichtlich Anzahl der Nothilfebeziehenden und der Bezugsdauer realisiert werden."


Ob die strikte Abweisung von Härtefallgesuchen oder Vorläufigen Aufnahmen durch den Kanton nun die Anzahl der Nothilfebeziehenden und deren Bezugsdauer tatsächlich senkt, scheint sehr fraglich zu sein.


von Dagobert Onigkeit, Mitwirkender AG Nothilfe

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