"Berner Landbote" 19.01.2022
Der junge Familienvater, ein abgewiesener asylsuchender Tibeter wird kurz vor Weihnachten wegen illegalen Aufenthaltes schuldig gesprochen. Die SVP Richterin des Regionalgerichts Thun sieht von einer Geldstrafe ab, mit dem Nothilfegeld von 8.-pro Tag könne die Busse von 2000.- kaum bezahlt werden. Damit ist dieses, aus den Augen der Schreiberin, sinnlose Verfahren halbwegs gut verlaufen.
In einigen Kantonen müsste Losel die Geldstrafe in Form von Tagessätzen im Gefängnis absitzen, in anderen wäre das Verfahren eingestellt worden.
Eine Rechnung steht immer an, einerseits in Form von Angst, Leid und Demütigung der verurteilten Person, andererseits durch die Entstehung von Verfahrenskosten zu Lasten der SteuerzahlerInnen.
Eine Verurteilung wegen illegalen Aufenthaltes von Menschen, die nicht bleiben und nicht ausreisen können, macht einfach keinen Sinn.
U. Fischer
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