Beobachter 2/2022
Ein abgewiesener Tibeter wird vor Gericht gebracht. Er war spazieren gegangen.
Das Nothilferegime produziert absurde Blüten. Ein junger Familienvater wird des illegalen Aufenthaltes schuldig gesprochen. Die Richterin spricht während der ganzen Verhandlung konsequent berndeutsch. Das Schlusswort des Angeklagten darf er der Richterin übergeben, diese ist ganz erstaunt, dass der Angeklagte der deutschen Sprache mächtig ist.
Eine Geschichte - die eine Schweizer Bürgerin kaum für möglich hält.
U. Fischer
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