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IST NOTHILFE HILFE IN NOT?

Vorbemerkungen

  • Mit dem neuen Asylgesetz (per 1.3.2019) sind in der gesamten Schweiz beschleunigte Asylverfah-

    ren in Kraft getreten. Das neue Gesetz will Asylsuchende mit positivem Entscheid schneller integrieren und bei Asylsuchenden mit negativem Entscheid die Rückführung rasch vollziehen. Die schnelleren Verfahren sollen eine jahrelange Phase der Ungewissheit und Unsicherheit bei Asylsuchenden verhindern und sind im Grundsatz zu begrüssen.

  • Das Nothilfe-Regime (Ausschluss aus der Asylsozialhilfe) gilt seit 1. April 2004 für Asylsuchende mit Nichteintretensentscheid NEE (Dublin-Fälle, die rasch ins Erstaufnahmeland zurückgeschafft werden), seit 1.1.2008 auch für endgültig abgewiesene Asylsuchende. Es tritt in Kraft, wenn Weggewiesene ihre Ausreisefrist verstreichen lassen und nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren.

Nothilfe als Grundrecht (Bundesverfassung)

Gemäss Art. 12 der Bundesverfassung hat, «wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen, Anspruch auf Hilfe und Betreuung und auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind». Dieses Grundrecht auf Hilfe in Notlagen gewährleistet einen Kern an sozialstaatlichen Leistungen, der niemandem vorenthalten werden darf.

Nothilfe-Regime

Die Ausgestaltung der Nothilfe liegt in der Kompetenz der einzelnen Kantone. Im Kanton Bern erhalten Asylsuchende mit einem negativen Entscheid Nothilfeleistungen, die sich strikt auf das verfassungsrechtliche Minimum beschränken (Einführungsgesetz zum AIG und AsylG vom 13. Februar 2019, Art. 15):

  • Unterbringung in einer Kollektivunterkunft («Rückkehrzentrum»),

  • Bereitstellung von Nahrung und Abgabe von Hygieneartikeln im Umfang der tiefsten Stufe, welche

    die Gesetzgebung über die Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich vorsieht (Kanton Bern: 8 Fran-

    ken pro Tag für sämtliche Lebenskosten),

  • Leistungen aus der obligatorischen Krankenversicherung,

  • Kleidungsstücke und andere Sachmittel bei dringendem und nachgewiesenem Bedarf.

Realpolitische Überlegungen

Das Nothilfe-Regime hat zum Ziel, bei Asylsuchenden mit einem negativen Entscheid massiven Druck aufzubauen, um eine freiwillige Ausreise zu erzwingen. Die Mittel dieses Drucks sind:

  • Minimale Lebensmöglichkeiten (8 Franken Nothilfe-Geld pro Tag für alle Kosten des Lebens),

  • Arbeits- und Ausbildungsverbot,

  • Illegaler Aufenthalt (kein Ausweis, permanente Möglichkeit einer Verhaftung/Bussen wegen illegalem Aufenthalt/Administrativhaft).

Wenn sich das Nothilfe-Regime in der Praxis bewährt und rasche Rückführungen in die Herkunftsländer möglich werden, ist es realpolitisch vertretbar.

Das Nothilfe-Regime in der Praxis

Gesetze und Verordnungen müssen sich in der Praxis bewähren. Dazu ist anzumerken: Der Bund zahlt den Kantonen eine Nothilfe-Pauschale von 6‘000 Franken pro Person. Der Bund kalkuliert damit, dass eine Rückkehr in maximal drei Monaten zu bewerkstelligen ist (die Nothilfe-Durchschnittskosten betragen 52 Franken pro Tag, vgl. SEM-Medienmitteilung vom 6.8.2019).

Die Realität ist nun die, dass schweizweit 55% der Nothilfe-Beziehenden seit mind. einem Jahr nothilfeabhängig sind. Gemäss Definition sind sie Langzeitbeziehende (in absoluten Zahlen: ca. 4‘000 in der Schweiz, ca. 300 im Kanton Bern; Zahlenbasis: 2018, SEM-Medienmitteilung vom 6.8.2019).

Ein beträchtlicher Teil der rund 550 Nothilfe-Beziehenden im Kanton lebt schon deutlich länger als ein Jahr von Nothilfe. Oft beträgt die Bezugsdauer fünf Jahre oder mehr. Überproportional viele Frauen, die ohnehin zu den vulnerabelsten Personen gehören, sind betroffen, auch Kinder (ca. 100 im Kanton).

Konsequenzen

Die Zahl von 55% Langzeitbeziehenden ist verstörend hoch. Sie zeigt, dass der Druck, den man mit dem Nothilfe-Regime erzeugen will, um eine Rückkehr zu erzwingen, den Praxistest nicht besteht.

Was bedeutet das für die Betroffenen? Nothilfe über lange Zeit bedeutet nicht «Hilfe in der Not». Nothilfe dieser Art erzeugt extreme Not. Daraus resultiert eine verfassungswidrige Situation, weil gerade durch die lange Nothilfe-Phase der Grundsatz auf ein menschenwürdiges Dasein verletzt wird «... wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen, hat Anspruch auf Hilfe und Betreuung und auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind» (Art. 12 der BV).

Über längere Zeit von Nothilfe leben zu müssen, führt zu völliger sozialer Isolation und zu Verelendung. Theoretisch entsteht sogar eine Hungersituation. Wer mit 8 Franken pro Tage sämtliche Lebenskosten bestreiten muss, kann sich kaum drei Mahlzeiten leisten. Um sich über Wasser zu halten, werden die Betroffenen faktisch zur Schwarzarbeit, Prostitution oder anderen illegalen Handlungen gezwungen, was nicht im Sinne des Gesetzgebers sein kann.

Handlungsbedarf

Wie eingangs erwähnt wurden mit dem neuen Asylgesetz die Verfahren beschleunigt, und es ist anzunehmen, dass weniger Asylsuchende über längere Zeit in den Strukturen der Nothilfe hängenbleiben.

Für Menschen, die vor der Asylgesetzrevision ein sehr langes Asylverfahren über sich ergehen lassen mussten (z.T. jahrelange Wartezeit) und einen negativen Entscheid erhielten, wäre ein Sonderstatus ein Gebot der Stunde, um sie aus der prekären Situation der Nothilfe zu befreien. Diese Menschen sollen - unter gewissen Bedingungen - eine vorläufige Aufnahme und die Möglichkeit erhalten, eine Arbeit aufzunehmen. Diese Massnahme wäre ein Gebot der Menschlichkeit.

Die menschlichen Kosten der Nothilfe

Langzeitbeziehende sind Menschen in unserem Land, die über Jahre gequält werden: Allgegenwärtige Angst vor Bussen und Verhaftung, unvorstellbar kleine Lebensmöglichkeiten und eine grosse gesundheitliche Gefährdung für die, die nicht genügend Resilienz und Widerstandsfähigkeit besitzen. Langzeitbeziehende einfach als unanständige und renitente Menschen darzustellen, die der Aufforderung, das Land zu verlassen, nicht Folge leisteten, ist viel zu kurz gegriffen. Niemand wählt sich diese Situation als Dauerzustand. Es sind nicht wenige Personen bekannt, die sich Reisepapiere beschaffen wollten, aber keine erhielten (z.B. tibetische Asylsuchende). Asylsuchende aus unserer grössten Flüchtlingsgruppe (Eritrea) haben aus sehr nachvollziehbaren und guten Gründen Angst, in ihr Herkunftsland zurückzukehren. All diese Menschen bleiben in der prekären Nothilfe gefangen.

Hier zeigt sich eine Gruppe von Menschen, welchen man ihre Würde genommen hat, und wer einer Gruppe von Menschen ihre Würde raubt, stellt die Würde aller Menschen dieser Welt in Frage. Umgekehrt gilt: Wer einer Gruppe von Menschen die Würde zurückgibt, sorgt sich um die Würde aller.

Wir sind als «Aktionsgruppe Nothilfe - Sackgasse Langzeitnothilfe» politisch pragmatisch. Wir fordern nicht freie Niederlassung für alle. Wir ermutigen abgewiesene Asylsuchende in ihr Herkunftsland zurückzukehren, wenn die Möglichkeit besteht. Wir kennen viele Langzeitfälle in der Nothilfe persönlich, sehen ihr Dilemma, kennen das menschliche Elend, das sie erfahren. Wir fordern menschenwürdige Lösungen, ein Umdenken, denn es sind Menschen!

15. März 2020


Daniel Winkler, Pfarramt I Riggisberg, 031 802 04 49
für die «Aktionsgruppe Nothilfe - Sackgasse Langzeitnothilfe» www.ag-nothilfe.ch

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