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WARUM ENTSTEHT EIN PROBLEM?

Das Problem entsteht aus einem Zielkonflikt zwischen einander z. Teil zuwiderlaufenden Gesetzesartikeln aus dem Asyl- bzw. Ausländerrecht. Während Die Asyl- und Ausländer- und Integrationsgesetze einerseits eine Beschränkung des Zutritts von Asylsuchenden in unser Land sicherstellen wollen (Abschreckung), fordern andere Gesetzesartikel, dass in die Schweiz immigrierte Personen möglichst schnell ihren Weg in Gesellschaft und Wirtschaft finden. Dem Integrationsgedanken wurde dabei aus den Erfahrungen der Vergangenheit insofern vermehrt Rechnung getragen, als man erkannt hat, dass raschere Integrationsmassnahmen die Chancen einer erfolgreichen (beruflichen) Integration fördern.

Bund und Kantone erprobten in diesem Rahmen in den letzten Jahren eine ganze Reihe von Programmen zur frühzeitigen Integration von Asylsuchenden. Da sich die Asylverfahren – auch in Folge der grossen Anzahl an Gesuchstellern – aber oft über Jahre hinwegzogen, hatten sich die integrationswilligsten und –fähigsten Betroffenen zum Zeitpunkt ihres (negativen) Asylentscheids schon in einem hohen Masse integriert. Sie hatten z. Teil Arbeit gefunden, oder sie befanden sich bereits in einem Ausbildungsverhältnis.

Mit der bisherigen, sehr restriktiven Praxis wird also das Beschränkungsziel im Asyl- und Ausländerrecht einseitig gegenüber dem Integrationsziel bevorzugt; mit der Nichtberücksichtigung der gemachten Integrationsbemühungen bei der Abwägung, ob eine Rückkehr ins Herkunftsland im Einzelfall zumutbar (verhältnismässig) sei, findet bei den zuständigen Behörden (SEM und BVGer) eine Güterabwägung damit nicht statt. Dies führt in den Augen der Betroffenen (und auch der sie begleitenden Berufsschullehrer, Ausbildner*innen und Freiwilligen) schlussendlich das Erreichen des Integrationsziels ad absurdum!

Ein abschlägiger Asylentscheid hat negative Konsequenzen nicht nur für die betroffene Person , sondern auch für die Ausbildungsstätten, die betroffenen Lehrmeister, die Betriebe - ja schlussendlich für die ganze Branche, in welcher die Auszubildenden arbeiten. Es kann dazu führen, dass Lehrbetriebe und Ausbildungsstätten auf das Reservoir an willigen Auszubildenden aus dem Asylbereich ganz verzichten, obschon sie dringend auf Berufsnachwuchs angewiesen wären. Ein Ausbildungsbetrieb, dem mit einem abschlägigen Asylentscheid von einem Tag auf den anderen der/die Lernende weggenommen wird, wird nie mehr für Integrationsprogramme zu gewinnen sein, ganz egal, wie viel Kantone und der Bund da in Marketingmassnahmen investieren mögen.

Das Dilemma trifft ganz besonders Betriebe in ausgesprochenen Mangelbranchen; insbesondere Pflegeberufe, das Handwerk und das Kleingewerbe, wo der plötzliche Ausfall eines Lehrlings die Betriebsplanung eines ganzen Jahres vor grosse Herausforderungen stellen kann.

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