BESSERER SCHUTZ VON FRAUEN UND JUGENDLICHEN IM ASYLBEREICH
Die Kommission hat zwei Kommissionsmotionen beschlossen, mit denen Frauen und Jugendliche im Asylbereich besser geschützt werden sollen.
Die mit 14 zu 10 Stimmen angenommene Motion 20.3924 («Unterstützung von gewaltbetroffenen Geflüchteten in den Bundesasylzentren sicherstellen») beauftragt den Bundesrat, für eine schnellere Opferidentifikation zu sorgen und sicherzustellen, dass Flüchtlinge, die Opfer von Gewalt wurden – namentlich Frauen und Mädchen –, Zugang zur benötigten Gesundheitsversorgung haben. Die Minderheit beantragt die Ablehnung der Motion.
Die mit 16 zu 9 Stimmen angenommene Motion 20.3925 («Keine Lehrabbrüche nach langen Verfahren: Rückkehrhilfe durch den Abschluss einer bereits begonnenen Lehre bei einem negativen Asylentscheid») beauftragt den Bundesrat, dafür zu sorgen, dass in den Schweizer Arbeitsmarkt integrierte Asylsuchende mit Lehr- oder Ausbildungsvertrag bei einem negativen Asylentscheid vor der Rückkehr ins Herkunftsland ihre berufliche Grundbildung mittels einer verlängerten Ausreisefrist weiterführen und abschliessen können. Die Kommission gibt auf diese Weise der von «Eine Lehre – Eine Zukunft» eingereichten Petition 19.2033 Folge. Die Minderheit beantragt die Ablehnung der Motion.
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