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  • Rahel Weiss

Menschenwürdige Behandlung?

Aktualisiert: 26. Feb. 2020

Die abgewiesenen Tibeter*innen, Eritreer*innen und andere die von der Nothilfe leben, gelten als illegal in der Schweiz. Das bedeutet, dass sie jederzeit in Personenkontrollen kommen können und für ihre Anwesenheit in der Schweiz gebüsst werden. Alternativ droht ein kurzer Gefängnisaufenthalt. Dies ist die Bestrafung dafür, dass sie keine gültigen Papiere vorweisen können. Dass diese Menschen aber gar keine Möglichkeit haben, am Status als ,,Illegale/r‘‘ etwas zu ändern, scheint für die Behörden nicht relevant zu sein.


FAZIT: das gleiche Land, das ihnen sogenannte ,,Nothilfe‘‘ gewährt, bestraft sie regelmässig für genau diese Situation.


KONKRET: Menschen im Kanton Luzern erhalten 10.- Nothilfe pro Tag, davon müssen sie fix pro Monat ca. 50 - 80.- einrechnen, für Bussen wegen des illegalen Aufenthalts. Müssen sie ins Gefängnis, verbessert sich ihre Lage insofern, dass sie dort die Berechtigung haben zu arbeiten. Eine Nacht im Gefängnis kostet den Steuerzahler ca. 300.- Ist das nicht auch ein wirtschaftlicher Wahnsinn?


zur ERINNERUNG: das sind Menschen, die gerne arbeiten würden und in unserer Gesellschaft Branchen stützen könnten, denen heute Personal fehlt (Pflegepersonal, Handwerker*innen etc.)


Sie könnten zudem in unsere AHV einzahlen, die ja bekanntlich eine sehr unsichere Zukunft hat.

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