<< Es gibt eine Gruppe von Menschen, bei denen klar ist, dass sie weder als Flüchtlinge noch als vorläufig Aufgenommene in der Schweiz bleiben dürfen und die zur Ausreise verpflichtet sind. Darunter gibt es eine grössere Anzahl von Personen, die aufgrund von Vollzugshindernissen und der Unmöglichkeit, Reisepapiere zu beschaffen, gar nicht ausreisen können. Diese Menschen und ihre Situationen sind im Asyl- und Ausländergesetz nicht vorgesehen. Sie werden von der Politik und von der Gesellschaft nach Möglichkeit ignoriert >>.
Alexander Ott, Leiter der Fremdenpolizei, Stadt Bern
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