Die Bittschrift eines Betroffenen:
Die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes ist eine wichtige Vereinbarung von zahlreichen Ländern, die sich zum Schutz der Kinderrechte verpflichtet haben.
Gemäss Artikel 5 "Familienführung bei der Entwicklung von Kindern:
Regierungen sollten Familien und Gemeinschaften ihre Kinder erziehen lassen, damit sie im Laufe ihres Heranwachsens lernen, ihre Rechte bestmöglich zu nutzen. Je mehr Kinder heranwachsen, desto weniger Anleitung werden sie brauchen".
Gemäss Artikel 7 "Name und Staatsangehörigkeit:
Kinder müssen bei ihrer Geburt registriert werden und einen Namen erhalten, der von der Regierung offiziell anerkannt ist. Kinder müssen eine Staatsangehörigkeit besitzen (einem Land angehören). Wann immer möglich, sollten Kinder ihre Eltern kennen und von ihnen betreut werden".
und gemäss Artikel
9. "Familien zusammenhalten:
Kinder sollten nicht von ihren Eltern getrennt werden, es sei denn, sie werden nicht richtig betreut - zum Beispiel, wenn ein Elternteil ein Kind verletzt oder sich nicht um es kümmert. Kinder, deren Eltern nicht zusammenleben, sollten mit beiden Elternteilen in Kontakt bleiben, es sei denn, dies könnte dem Kind schaden".
Die Konvention über die Rechte des Kindes nennt eindeutig, dass beide Kinder von Herrn Dematsang das volle Recht haben, mit ihrem Vater als Familie zusammenzuleben. Die Schweiz als Unterzeichner-Mitglied der UNO-Kinderrechtskonvention muss die grundlegenden Kinderrechte respektieren.
Im Folgenden lesen Sie die Geschichte hinter der Familie von Herrn Dematsang.
Herr Dematsang lebt gegenwärtig im Kanton Graubünden. Er kam am 22.10.2012 aus Tibet in die Schweiz, um nach seinem politischen Engagement gegen China um Asyl zu ersuchen, und war danach gezwungen, hierhin zu fliehen. Sein Asylgesuch wurde von den Schweizer Behörden im März 2015 abgelehnt.
Frau Chungpotsang stammt aus dem Kanton Jura. Sie kam am 03.01.2014 in die Schweiz, nachdem sie sich in ihrem Heimatland Tibet politisch engagiert hatte. Dort wurde sie unter Bedrohung ihres Lebens immer wieder von chinesischen Behörden verfolgt. Ihr Asylgesuch wurde am 23. April 2015 abgelehnt.
Beide haben sich Mitte 2014 in Basel getroffen. Sie haben sich verliebt und möchten für immer zusammenleben. Sie haben nun zwei Kinder.
Beide ihre Kinder sind hier in der Schweiz geboren. Ihre Eltern dürfen aber von Seiten der Schweizer Behörden nicht heiraten.
Seit sie in einer Beziehung waren, hat das Paar bei den kantonalen Behörden versucht, um Heirat zu ersuchen. Doch leider gibt es bis heute keinen Fortschritt. Im Kanton Jura gab es zwar einen Hoffnungsschimmer, aber der Kanton Graubünden lehnte ihr Anliegen völlig ab.
In Graubünden gibt es die Nothilfe von 8 Franken nicht. Demzufolge ist es für Herrn Dematsang noch schwieriger, der väterlichen Verantwortung gegenüber seinen Kindern gerecht zu werden. Herr Dematsang wurde sogar die Bitte, den Kanton zu wechseln, vom Kanton Graubünden abgelehnt.
Infolge anhaltender Schwierigkeiten sowohl physischer als auch emotionaler Art befindet er sich in Behandlung einer Angststörung.
Es ist ein grundlegendes Menschenrecht, Kindern aus humanitären Gründen ein Familienleben mit den Eltern zu ermöglichen. Eine Familienzusammenführung, die nicht einmal im selben Land möglich ist, hat sicherlich enorme Auswirkungen auf die Gesundheit, Psyche und die Entwicklung der Kinder. Dass die Eltern keine Arbeit verrichten und kein Verdienst erwirtschaften können, verursacht für Eltern und Kinder riesige psychische Probleme, und daher wird es definitiv Störungen für die zukünftige Entwicklung der Kinder verursachen.
Deshalb ersuchen wir die Behörden, freundlicherweise vom Standpunkt der Menschlichkeit aus zu handeln, zumindest für diese unschuldigen Kinder.

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